Solar-Rechner

Jahresertrag, Ersparnis und Amortisation Ihrer PV-Anlage – mit der Einspeisevergütung für Anlagen ab 01.08.2026 und aktuellem Haushaltsstrompreis.

Ihre Anlage

Einfamilienhaus meist 6–12 kWp
ohne Umsatzsteuer – für Wohngebäude gilt 0 %
30 %
ohne Speicher 25–35 %, mit Speicher 50–70 %
Teileinspeisung ≤ 10 kWp, Inbetriebnahme 08–12/2026

So rechnet der Solar-Rechner

Jahresertrag = Leistung × 950 kWh/kWp × Ausrichtungs- und Neigungsfaktor. 950 kWh/kWp ist ein typischer Wert für eine gut ausgerichtete Anlage in Deutschland; im Süden liegt er höher, im Norden niedriger. Selbst verbrauchter Strom spart den Strompreis, eingespeister Strom bringt die Einspeisevergütung.

Einspeisevergütung 2026

Für Anlagen bis 10 kWp, die zwischen dem 01.08. und 31.12.2026 in Betrieb gehen, zahlt der Netzbetreiber 7,70 ct/kWh bei Teileinspeisung und 12,22 ct/kWh bei Volleinspeisung, jeweils 20 Jahre lang (Quelle: Bundesnetzagentur). In Stunden mit negativen Börsenpreisen gibt es für neue Anlagen keine Vergütung. Die Bundesregierung plant, die feste Vergütung für Neuanlagen ab 2027 abzuschaffen; beschlossen ist das noch nicht.

Warum Eigenverbrauch zählt

Eine selbst genutzte Kilowattstunde spart rund 37,0 ct, eine eingespeiste bringt 7,70 ct. Ein Batteriespeicher erhöht den Eigenverbrauch, kostet aber meist mehrere tausend Euro – ob er sich lohnt, hängt vom Verbrauchsprofil ab. Wärmepumpe oder E-Auto steigern den Eigenverbrauch ebenfalls.

Förderung

Einen Bundeszuschuss gibt es nicht. Seit 2023 gilt 0 % Umsatzsteuer auf Anlage und Montage (§ 12 Abs. 3 UStG), Erträge bis 30 kWp je Wohneinheit sind einkommensteuerfrei (§ 3 Nr. 72 EStG), und die KfW finanziert über den Kredit 270. Alle PV-Förderungen.

Methodik und Quellen: Über uns · Stand der Förderregeln 30.09.2026.