BEG EM — Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen
Das BAFA-Programm zur Förderung einzelner energetischer Sanierungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden. Förderfähig sind Dämmung (Außenwand, Dach, Keller), Fenster & Außentüren, Anlagentechnik sowie Heizungsoptimierung. Die Grundförderung beträgt 15 % der förderfähigen Kosten, maximal 30.000 € pro Maßnahmenpaket. Anträge müssen vor Beauftragung des Fachbetriebs über das BAFA-Portal gestellt werden.
BEG WG — Bundesförderung für effiziente Gebäude Wohngebäude
Das KfW-261-Programm fördert die Komplettsanierung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus-Standard (EH 40 bis EH 85) mit zinsgünstigen Krediten bis 150.000 € pro Wohneinheit. Bei Erreichen höherer Effizienzhausklassen sind Tilgungszuschüsse von bis zu 25 % möglich. Ein Energieeffizienz-Experte (dena-Expertenliste) ist Pflicht.
JAZ — Jahresarbeitszahl
Die Jahresarbeitszahl (JAZ) gibt an, wie effizient eine Wärmepumpe über ein gesamtes Heizjahr arbeitet. Sie berechnet sich als Verhältnis der erzeugten Wärmeenergie zur eingesetzten Elektroenergie: JAZ = Wärmeertrag [kWh] / Stromverbrauch [kWh]. Eine JAZ von 3,5 bedeutet: Für 1 kWh Strom liefert die Wärmepumpe 3,5 kWh Wärme. Laut Fraunhofer-ISE-Feldmessung 2023 erreichen moderne Luft/Wasser-Wärmepumpen im deutschen Mittel eine JAZ von 3,1–3,8.
SG-Ready — Smart Grid Ready
SG-Ready ist ein Kommunikationsstandard für Wärmepumpen, der eine Steuerung durch das Stromnetz ermöglicht. Über zwei Eingangssignale kann der Netzbetreiber die Wärmepumpe bei Netzüberlastung vorübergehend drosseln oder bei Überschussstrom (z. B. aus Wind/Solar) aktivieren. Seit 2025 ist das SG-Ready-Label Pflichtvoraussetzung für die KfW-458-Förderung.
iSFP — Individueller Sanierungsfahrplan
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördertes Beratungsinstrument. Ein zugelassener Energieberater erstellt einen maßgeschneiderten Stufenplan für die energetische Sanierung eines Gebäudes. Wer Maßnahmen aus dem eigenen iSFP umsetzt, erhält bei der BEG EM einen zusätzlichen iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten auf die Förderquote.
Hydraulischer Abgleich
Beim hydraulischen Abgleich wird die Heizungsanlage so eingestellt, dass alle Heizkörper im Gebäude optimal mit Heizwasser versorgt werden. Ohne Abgleich überhitzen nah am Heizkessel liegende Räume, während entfernte Räume zu kalt bleiben — der Kessel muss ineffizient höher fahren. Der hydraulische Abgleich senkt den Energieverbrauch typischerweise um 10–15 % und ist seit GEG 2024 bei bestimmten Gebäuden Pflicht. Er wird über BEG EM (BAFA) mit 15 % bis 5.000 € bezuschusst.
Effizienzhaus-Standard (EH 40 / EH 55 / EH 70 / EH 85)
Der Effizienzhaus-Standard bezeichnet Energieeffizienzklassen für Gebäude auf Basis des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Die Zahl gibt den prozentualen Primärenergiebedarf relativ zum GEG-Referenzgebäude an: EH 40 = 40 % des Referenzwertes (sehr effizient), EH 100 = Referenzstandard. Je niedrigere Zahl, desto höher die Förderquote beim KfW 261. Neubauten müssen seit 2023 mindestens EH 55 erreichen.
Primärenergiefaktor
Der Primärenergiefaktor (fp) gewichtet den Energieträger nach seiner Herstellungsaufwändigkeit und Klimawirkung. Strom aus dem Netz hat laut GEG 2024 einen fp von 1,8 — d. h. 1 kWh Strom am Zähler entspricht 1,8 kWh Primärenergie. Heizgas liegt bei 1,1. Dieser Faktor beeinflusst, wie eine Wärmepumpe in der Effizienzklassenberechnung abschneidet.
GEG — Gebäudeenergiegesetz
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist seit November 2020 das zentrale deutsche Energierecht für Gebäude. Es fasst EnEV, EEWärmeG und EnEG zusammen und regelt Mindestanforderungen an den Energiebedarf von Neubauten und bei Sanierungen. Die GEG-Novelle 2024 (Heizungsgesetz) schreibt vor, dass neu eingebaute Heizungen ab 2024 zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.
EEG — Erneuerbare-Energien-Gesetz
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz regelt die Einspeisevergütung für Strom aus PV-Anlagen, Windkraft und anderen erneuerbaren Quellen. Für neue PV-Anlagen bis 10 kWp gilt 2026 eine Einspeisevergütung von 8,03 ct/kWh (Volleinspeisung) bzw. 8,11 ct/kWh (Überschusseinspeisung). Die Vergütung sinkt monatlich leicht und ist für 20 Jahre festgeschrieben.
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