Was sich 2026 bei der Förderung geändert hat

Neue Richtlinien, Gesetze und Programme – mit Datum und Link zur Primärquelle. Zuletzt ergänzt am 30.09.2026.

  1. Korrektur

    Datenbank-Korrektur: Landesprogramme geprüft

    Wir haben alle Landes- und Kommunalprogramme einzeln bei den Förderbanken geprüft. Programme, die ausgelaufen sind oder in der genannten Form nicht existieren, wurden entfernt; Namen, Beträge und Links der übrigen korrigiert. Bundesprogramme wurden auf die Richtlinien vom 17.07.2026 umgestellt.

    Quelle: Eigene Prüfung

  2. Geändert

    EEG: Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen

    Für Anlagen bis 10 kWp mit Inbetriebnahme vom 01.08. bis 31.12.2026: 7,70 ct/kWh bei Teileinspeisung, 12,22 ct/kWh bei Volleinspeisung.

    Quelle: Bundesnetzagentur

  3. Geplant

    Kabinett beschließt Ende der festen Einspeisevergütung ab 2027

    Neue PV-Anlagen sollen ab 01.01.2027 keine feste Vergütung mehr erhalten; für 2027 bis 2030 ist eine befristete Übergangsregel für kleinere Anlagen vorgesehen, dazu eine Begrenzung der Einspeisung auf 50 %. Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden; bestehende Anlagen sind nicht betroffen.

    Quelle: Bundesregierung (Kabinettsbeschluss EEG-Novelle/Netzpaket)

  4. Geändert

    Gebäudemodernisierungsgesetz in Kraft – 65-%-Regel entfällt

    Das Gebäudemodernisierungsgesetz löst das Gebäudeenergiegesetz ab. Neue Heizungen müssen nicht mehr zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Neue Öl- und Gasheizungen brauchen ab 2029 steigende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe (10 % ab 2029 bis 60 % ab 2040).

    Quelle: Bundesregierung / BGBl. I 2026 Nr. 226

  5. Geändert

    Neue BEG-Richtlinien: Heizungsförderung und Einzelmaßnahmen

    KfW 458: Klimageschwindigkeitsbonus 16 % statt 20 %, Einkommensbonus dreistufig (40/30/10 % bis 50.000 € zvE, Familienzuschlag), Effizienzbonus entfallen, max. 70 % bzw. 80 %, förderfähig 28.000 € für die erste Wohneinheit. BAFA-Einzelmaßnahmen: iSFP-Bonus nur noch auf Kosten über 30.000 €. Die Richtlinien laufen bis 31.12.2030.

    Quelle: BEG-EM-Richtlinie vom 17.07.2026

  6. Geändert

    KfW 261: niedrigere Tilgungszuschüsse, höherer Kreditbetrag

    Die Erneuerbare-Energien-Klasse ist Standard. Tilgungszuschuss: EH 40 EE 10 %, EH 55 EE 5 %, EH 70/85 EE keiner. Kredithöchstbetrag 150.000 € je Wohneinheit. WPB- und SerSan-Bonus sind ohne Deckel kombinierbar.

    Quelle: BEG-WG-Richtlinie vom 17.07.2026

  7. Pausiert / beendet

    Umstellungspause bei der BEG (09.–20.07.2026)

    Während der Umstellung auf die neuen Richtlinien konnten keine Anträge gestellt werden. Anträge vor dem 21.07.2026 laufen zu den alten Konditionen weiter.

    Quelle: KfW

  8. Neu

    E-Auto-Förderung für Privatpersonen startet

    Das BAFA fördert neue Elektroautos (Kauf und Leasing) mit 1.500 bis 6.000 €, einkommensabhängig, rückwirkend für Erstzulassungen ab 01.01.2026. Antrag über foerderzentrale.gov.de mit BundID.

    Quelle: BAFA

  9. Geändert

    KfW 297/298: Zins für klimafreundlichen Neubau gesenkt

    Ab 0,6 % effektiv für das klimafreundliche Wohngebäude (10 Jahre Laufzeit und Zinsbindung). Befristet bis 31.12.2026 zusätzlich Förderung für Effizienzhaus-55-Neubauten mit gültiger Baugenehmigung.

    Quelle: BMWSB

Die aktuellen Programme im Überblick

Alle Fördersätze nach dem heutigen Stand.

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