Energieförderungen 2026 – was Ihnen wirklich zusteht
Bundes- und Landesprogramme für Wärmepumpe, Dämmung, Fenster, Photovoltaik und E-Auto, nachgerechnet nach den BEG-Richtlinien vom Juli 2026. Jede Zahl mit Quelle, jedes Programm mit Link zur Förderstelle.
Was sich 2026 geändert hat
- 21.07.2026 – neue BEG-Richtlinien: Wärmepumpen-Zuschuss weiterhin bis 70 % (80 % bei niedrigem Einkommen), aber Klimabonus nur noch 16 %, Effizienzbonus gestrichen; niedrigere Tilgungszuschüsse bei der KfW 261.
- 29.07.2026 – Gebäudemodernisierungsgesetz: Die 65-%-Pflicht für neue Heizungen ist entfallen.
- 01.08.2026 – Einspeisevergütung: 7,70 ct/kWh für neue PV-Anlagen bis 10 kWp (Teileinspeisung). Für 2027 plant die Regierung das Ende der festen Vergütung für Neuanlagen – noch nicht beschlossen.
- 19.05.2026 – E-Auto-Förderung: 1.500 bis 6.000 € für private Käufer, rückwirkend ab 01.01.2026.
Die wichtigsten Bundesprogramme
Höchstbeträge für ein Einfamilienhaus nach den ab 21.07.2026 geltenden Regeln.
- Wärmepumpe · KfW 45830 % Grundförderung + Boni, max. 70 % bzw. 80 % 22.400 €max. Zuschuss
- Dämmung & Fenster · BAFA-Einzelmaßnahmen15 % auf bis zu 30.000 €, mit iSFP 60.000 € 10.500 €max. Zuschuss mit iSFP
- Effizienzhaus-Sanierung · KfW 261Tilgungszuschuss 5–10 %, mit Boni bis 40 % 150.000 €Kredit je Wohneinheit
- Elektroauto · BAFAeinkommensabhängig, rückwirkend ab 01.01.2026 6.000 €max. Förderung
- Photovoltaik · KfW 270 & Steuervorteile0 % Umsatzsteuer, Einkommensteuerfreiheit bis 30 kWp 7,70 ctje eingespeiste kWh (≤ 10 kWp)
Förderung nach Vorhaben
- WärmepumpeBis zu 70 % Zuschuss über KfW 458, bei niedrigem Einkommen 80 %.
- PhotovoltaikKein Bundeszuschuss, aber 0 % Umsatzsteuer, Steuerfreiheit und KfW-Kredit 270.
- GebäudesanierungKfW-Kredit 261 bis 150.000 € je Wohneinheit, Tilgungszuschuss 5–40 %.
- Dämmung15 % BAFA-Zuschuss, mit Sanierungsfahrplan bis 10.500 € je Wohneinheit.
- Fenster & TürenZählen zur Gebäudehülle: 15 % BAFA-Zuschuss.
- HeizungsoptimierungHydraulischer Abgleich & Co.: 15 %, mit iSFP 20 %.
- E-Mobilität1.500–6.000 € für neue E-Autos, einkommensabhängig.
- GebäudeautomationNur als Anlagentechnik förderfähig, nicht als Komfort-Smart-Home.
Selbst nachrechnen
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Häufige Fragen zur Förderung 2026
Kurz beantwortet, Stand 30.09.2026. Fachbegriffe erklärt das Glossar.
Wie hoch ist die Förderung für eine Wärmepumpe 2026?
Die KfW zahlt über das Programm 458 30 % Grundförderung, dazu 16 % Klimageschwindigkeitsbonus für Selbstnutzer, die eine fossile Heizung ersetzen, und einen Einkommensbonus von 10 bis 40 %. Zusammen sind höchstens 70 % möglich, bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 € 80 %. Förderfähig sind maximal 28.000 € für die erste Wohneinheit – also bis zu 19.600 € bzw. 22.400 € Zuschuss.
Was hat sich mit der neuen BEG-Richtlinie im Juli 2026 geändert?
Seit dem 21.07.2026 gelten neue Richtlinien für die Bundesförderung für effiziente Gebäude. Der Klimageschwindigkeitsbonus sank von 20 auf 16 %, der Einkommensbonus ist jetzt dreistufig (40/30/10 %), der Effizienzbonus für Wärmepumpen entfiel. Bei der KfW 261 sanken die Tilgungszuschüsse um 10 Prozentpunkte, der Kredithöchstbetrag stieg auf 150.000 € je Wohneinheit. Der iSFP-Bonus bei Einzelmaßnahmen gilt nur noch für Kosten über 30.000 €.
Wann muss der Förderantrag gestellt werden?
Immer vor Beginn der Maßnahme. Energieberatung und Planung dürfen vorher stattfinden. Einen Liefer- oder Handwerkervertrag dürfen Sie bereits abschließen, wenn er eine auflösende oder aufschiebende Bedingung enthält, die greift, falls die Förderung nicht bewilligt wird. Wer ohne solche Klausel beauftragt oder vor der Antragstellung beginnt, verliert den Anspruch.
Kann ich BAFA- und KfW-Förderung kombinieren?
Für unterschiedliche Maßnahmen ja – etwa KfW 458 für die Wärmepumpe und BAFA-Einzelmaßnahmen für die Dämmung. Dieselbe Maßnahme darf aber nur einmal gefördert werden. Zusammen mit anderen öffentlichen Mitteln dürfen höchstens 60 % der förderfähigen Kosten erreicht werden, und eine Kombination mit der Steuerermäßigung nach § 35c EStG ist ausgeschlossen.
Gilt die 65-%-Regel des Heizungsgesetzes noch?
Nein. Das Gebäudemodernisierungsgesetz ist seit dem 29.07.2026 in Kraft und hat die Pflicht gestrichen, neue Heizungen zu 65 % mit erneuerbaren Energien zu betreiben. Neue Öl- und Gasheizungen müssen stattdessen ab 2029 schrittweise klimafreundliche Brennstoffanteile nutzen (10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035, 60 % ab 2040).
Welche Förderung gibt es für Photovoltaik 2026?
Einen Bundeszuschuss gibt es nicht. PV-Anlagen auf Wohngebäuden sind aber von der Umsatzsteuer befreit, Erträge bis 30 kWp je Wohneinheit sind einkommensteuerfrei, und die KfW finanziert Anlage und Speicher mit dem Kredit 270. Anlagen bis 10 kWp mit Inbetriebnahme zwischen 01.08. und 31.12.2026 erhalten 7,70 ct/kWh (Teileinspeisung) bzw. 12,22 ct/kWh (Volleinspeisung).
Was ist ein iSFP und lohnt er sich?
Der individuelle Sanierungsfahrplan ist ein von einer Energieeffizienz-Expertin oder einem -Experten erstellter Stufenplan für Ihr Haus. Das BAFA übernimmt 50 % des Honorars, höchstens 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern. Mit iSFP verdoppelt sich der förderfähige Höchstbetrag bei Einzelmaßnahmen auf 60.000 € je Wohneinheit, und für den Anteil über 30.000 € gibt es 5 % zusätzlich.
Gibt es 2026 wieder eine Förderung für E-Autos?
Ja. Seit dem 19.05.2026 fördert das BAFA neue Elektroautos privater Käufer und Leasingnehmer mit 1.500 bis 6.000 €, rückwirkend für Erstzulassungen ab 01.01.2026. Die Höhe hängt von Antrieb, Einkommen und Kinderzahl ab; die Einkommensgrenze liegt bei 80.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen (plus 5.000 € je Kind, höchstens 90.000 €).
Bekommen auch Vermieter die volle Heizungsförderung?
Nein. Vermieter erhalten bei KfW 458 die Grundförderung von 30 %. Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus sind selbstnutzenden Eigentümerinnen und Eigentümern vorbehalten.
Welche Förderung gibt es für Neubauten?
Neubauten werden nur mit Krediten gefördert, nicht mit Zuschüssen. Die KfW 297/298 finanziert klimafreundliche Wohngebäude (Effizienzhaus 40 mit Lebenszyklus-Anforderungen) mit bis zu 100.000 € je Wohneinheit, mit QNG-Siegel bis 150.000 €. Befristet bis 31.12.2026 gibt es zudem 100.000 € zu 1,0 % effektiv für Effizienzhaus-55-Neubauten mit gültiger Baugenehmigung und ohne fossile Heizung.
Förderung nach Bundesland
Bundesprogramme gelten überall. Zusätzlich bieten viele Landesförderbanken Kredite oder Zuschüsse – die Zahl nennt die geprüften Landes- und Kommunalprogramme.
Woher die Zahlen kommen
Wir lesen die Förderrichtlinien selbst und verlinken bei jedem Programm die zuständige Stelle. Wenn eine Zahl nicht belegbar ist, steht sie hier nicht.
- Grundlage sind die Richtlinientexte (BEG EM und BEG WG vom 17.07.2026), nicht Pressemeldungen.
- Landesprogramme wurden am 30.09.2026 einzeln bei den Förderbanken geprüft; ausgelaufene Programme sind entfernt.
- Kein Programm und kein Handwerksbetrieb zahlt für eine Platzierung.
- Verantwortlich: M. Seeber – Methodik und Quellen.
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