| Programm | Typ | Max. Betrag | Quote | Voraussetzungen | Gültig bis | Antrag |
|---|---|---|---|---|---|---|
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KfW 458 – Heizungsförderung Wärmepumpe
KfW 458 Quelle: KfW Stand: 28.05.2026 |
Zuschuss |
21.000 € |
70 % | Austausch fossiler Heizung; Grundförderung 30 % + Boni bis 70 %; Antrag vor Beauftragung; SG-Ready Pflicht ab 2025 | 31.12.2027 | Antrag → |
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IFB Hamburg – Wärmepumpenförderung
IFB WP Hamburg Quelle: IFB Hamburg Stand: 28.05.2026 |
Zuschuss Kredit |
3.500 € 75.000 € Kredit Ab 1,65 % p.a. |
12 % | Wohngebäude in Hamburg; mind. 50 % Anteil WP; Antrag über Hausbank vor Beauftragung | 31.12.2027 | Antrag → |
💡 Förderungen kombinieren — was ist möglich?
Viele Bundesförderprogramme lassen sich kombinieren: Die BEG Einzelmaßnahmen (BAFA) für Dämmung, Fenster oder Heizungsoptimierung kann parallel zu einem KfW 261-Kredit für Gesamtsanierungen genutzt werden — sofern dieselbe Maßnahme nicht doppelt beantragt wird. Die KfW 458 Wärmepumpenförderung schließt andere BAFA-BEG-EM-Maßnahmen (z. B. Dämmung, Fenster) am selben Gebäude nicht aus. Wichtig: Jede Maßnahme darf nur einmal gefördert werden. Bitte prüfen Sie die aktuellen Kombinationsregeln direkt bei BAFA oder KfW.
Förderungen in Städten — Wärmepumpe in Hamburg
Viele Städte bieten zusätzliche kommunale Förderprogramme neben den Landes- und Bundesprogrammen an. Wählen Sie Ihre Stadt:
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