✅ Förder-Check 2026

Ermitteln Sie in 2 Minuten alle Förderprogramme für Ihre Situation — BAFA, KfW und Landesförderungen kombiniert.

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Was planen Sie?

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Ihr Gebäude

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Ihre Förderungen

So funktioniert der Förder-Check

Der Rechner ermittelt auf Basis Ihrer Angaben alle in Frage kommenden Förderprogramme des Bundes (BAFA, KfW) sowie — sofern verfügbar — Landesprogramme für Ihr Bundesland. Die Ergebnisse sind Schätzwerte; die genauen Konditionen prüfen Sie bitte direkt bei den Förderstellen. Datenstand: 28.05.2026.

Welche Förderprogramme werden berücksichtigt?

Der Check berücksichtigt das Bundesförderungsprogramm BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude), das BAFA und KfW gemeinsam administrieren. Es umfasst Zuschüsse für Einzelmaßnahmen (Heizung, Dämmung, Fenster) sowie Kredite für umfassende Sanierungen zum Effizienzhaus-Standard. Darüber hinaus fließen ausgewählte Landesprogramme der 16 Bundesländer ein, sofern aktuell verfügbar. E-Mobilität und Smart-Home-Maßnahmen werden mit eigenständigen Bundesfördersätzen abgebildet.

Was bedeuten die Förderquoten im Detail?

Bei Heizungsmaßnahmen (Wärmepumpe, Biomassekessel, Hybridheizung) gilt im BEG eine Grundförderung von 30 % der förderfähigen Kosten. Altbauten (Baujahr vor 1970) erhalten einen Klima-Bonus von 5 % zusätzlich — erkennbar an der Altbau-Auswahl im Rechner. Bei Anlagen mit besonders guter JAZ gibt es einen weiteren Effizienzbonus. Gebäudesanierungen (Dämmung, Fenster) werden mit 15 % Grundförderung bezuschusst. Kredite (KfW 261) können in Kombination mit Zuschüssen beantragt werden.

Wann und wie muss der Antrag gestellt werden?

Die wichtigste Regel der gesamten Energieförderung lautet: Der Antrag muss vor Beauftragung des Fachbetriebs gestellt werden. Nachträgliche Anträge werden von BAFA und KfW grundsätzlich abgelehnt. Die Reihenfolge ist: (1) Förderantrag stellen, (2) Zuwendungsbescheid oder Förderzusage erhalten, (3) erst dann Handwerker beauftragen und Maßnahme umsetzen, (4) nach Abschluss den Verwendungsnachweis einreichen. Für BAFA-Maßnahmen erfolgt die Antragstellung digital über bafa.de; für KfW-Kredite über Ihre Hausbank.

Können Bundes- und Landesförderung kombiniert werden?

Grundsätzlich ja — Bundes- und Landesförderungen sind in den meisten Fällen kombinierbar, solange die kumulierten Förderquoten 60 % der Investitionskosten nicht überschreiten (Kumulierungsregel BEG). Viele Landesförderbanken (z. B. LfA Bayern, IBB Berlin, L-Bank Baden-Württemberg) bieten ergänzende Darlehen an, die explizit auf Kombination mit BAFA/KfW ausgelegt sind. Prüfen Sie in jedem Fall die aktuellen Kombinationsregeln beim jeweiligen Landesprogramm.

Stand: 28.05.2026 · Autor: M. Seeber · Quellen: BAFA, KfW, GEG 2024