Wärmepumpen-Förderung in Bayreuth

Bis zu 70 % Zuschuss über KfW 458, bei niedrigem Einkommen 80 %.

Geprüft am 30.09.20262 Programme

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Kurz gesagt

Wärmepumpen werden seit dem 21.07.2026 nach der neuen BEG-Richtlinie über die KfW (Programm 458) bezuschusst: 30 % Grundförderung plus Boni, zusammen höchstens 70 %. Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 € erhalten bis zu 80 %. Förderfähig sind höchstens 28.000 € für die erste Wohneinheit – der Zuschuss für ein Einfamilienhaus liegt damit bei maximal 19.600 € bzw. 22.400 €.

Stand 30.09.2026 · Quelle: BEG-Einzelmaßnahmen-Richtlinie (17.07.2026), KfW 458 – Produktseite

Für Bayreuth gelten die Programme des Bundes und des Landes Bayern. Ob die Stadt zusätzlich ein eigenes Programm hat, erfahren Sie beim Klimaschutz- oder Umweltamt. Handwerksbetriebe in der Nähe: Fachbetriebe in Bayreuth.

Bundesprogramme für Wärmepumpe

Gelten in allen Bundesländern.

Bundesprogramme
Programm Förderung Wichtigste Bedingungen Antrag
KfW 458 – Heizungsförderung für Privatpersonen (Wärmepumpe) Zuschuss Bund · KfW / BEG-EM-Richtlinie vom 17.07.2026 80 % · bis 22.400 € Zuschuss max. 19.600 € bei 70 %, 22.400 € bei 80 % (Einfamilienhaus) Zuschuss auf max. 28.000 € förderfähige Kosten (1. Wohneinheit). 30 % Grundförderung + 16 % Klimageschwindigkeitsbonus (Selbstnutzer, Tausch fossiler Heizung) + Einkommensbonus 10–40 % (zvE bis 50.000 €). Max. 70 %, bei zvE bis 30.000 € 80 %. Netzdienliche Schnittstelle (§ 14a EnWG) Pflicht. Antrag vor Vorhabenbeginn mit Liefervertrag unter Förder-Vorbehalt. Zur Förderstelle (öffnet neues Fenster)
KfW 358/359 – Ergänzungskredit Heizung & Einzelmaßnahmen Kredit Bund · KfW Kredit bis 120.000 € Zins: tagesaktuell, zusätzlich verbilligt bei Haushaltseinkommen bis 90.000 € Kredit für die Kosten, die nach einer BEG-Zuschusszusage (z. B. KfW 458 oder BEG EM) übrig bleiben; bis 120.000 € je Wohneinheit; Antrag über Hausbank. Zur Förderstelle (öffnet neues Fenster)

Programme in Bayern für Wärmepumpe

Für Wärmepumpe haben wir in Bayern derzeit kein eigenes Landesprogramm für Privatpersonen gefunden. Die Bundesprogramme oben gelten vollständig. Kennen Sie ein Programm, das fehlt? Schreiben Sie uns.

Die Regeln im Detail

Grundförderung
30 % der förderfähigen Kosten. Für Wärmepumpen ist ab dem 1. Quartal 2027 eine Absenkung auf 15 % plus ein neuer Bonus von 15 % für Geräte aus EU-Fertigung angekündigt; die Details stehen noch aus.
Klimageschwindigkeitsbonus
16 % bis 31.01.2027, danach 12 %, 8 % und 4 % im Halbjahrestakt; ab 01.08.2028 entfällt er. Nur für selbstnutzende Eigentümer, die eine fossile Heizung ersetzen.
Einkommensbonus
40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen. Lebt ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das Einkommen pauschal um 10.000 € gemindert.
Förderfähige Kosten
28.000 € für die erste Wohneinheit (ab 01.02.2027 sinkt der Betrag halbjährlich um 750 €), je 15.000 € für die 2. bis 6., je 8.000 € ab der 7. Wohneinheit.
Technische Pflicht
Die Wärmepumpe braucht eine netzdienliche Schnittstelle für die Steuerung nach § 14a EnWG; nach Inbetriebnahme ist ein intelligentes Messsystem zu bestellen.
Entfallen
Der frühere Effizienzbonus von 5 % und der Emissionsminderungszuschlag gibt es seit 21.07.2026 nicht mehr.
Antrag
Vor Vorhabenbeginn im KfW-Kundenportal. Bei Antragstellung muss ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit auflösender oder aufschiebender Bedingung (Förderzusage) vorliegen.

Häufige Fragen

Gilt die 65-%-Regel für neue Heizungen noch?

Nein. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz, in Kraft seit 29.07.2026, ist die Pflicht entfallen, neue Heizungen zu 65 % mit erneuerbaren Energien zu betreiben. Neue Öl- und Gasheizungen müssen stattdessen ab 2029 einen wachsenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe nutzen. Die Förderung für Wärmepumpen besteht unabhängig davon weiter.

Kann ich den Rest der Kosten finanzieren?

Ja. Über den KfW-Ergänzungskredit 358/359 lassen sich bis zu 120.000 € je Wohneinheit finanzieren, mit zusätzlicher Zinsverbilligung bei einem Haushaltseinkommen bis 90.000 €.

Wie hoch ist der Zuschuss bei einer typischen Wärmepumpe?

Kostet die Anlage 30.000 €, sind 28.000 € förderfähig. Ein Selbstnutzer, der eine Gasheizung ersetzt und 45.000 € zu versteuerndes Einkommen hat, erhält 30 % + 16 % + 10 % = 56 %, also 15.680 €.

Antrag immer vor Beginn der Maßnahme. Verträge mit Handwerkern nur mit auflösender oder aufschiebender Bedingung abschließen, bis die Förderzusage vorliegt.

Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindlich sind die Merkblätter der Förderstellen.

Fachbetriebe in Bayern

Heizungs-, Solar- und Dachbetriebe im Umkreis von 50 km um die jeweilige Stadt.

Wie viel bekommen Sie konkret?

Der Förder-Check rechnet mit Ihren Kosten, Ihrem Einkommen und Ihrem Bundesland.

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