Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus in Wismar
KfW-Kredit 261 bis 150.000 € je Wohneinheit, Tilgungszuschuss 5–40 %.
Kurz gesagt
Wer ein Wohngebäude umfassend zum Effizienzhaus saniert, nutzt den KfW-Kredit 261 (BEG Wohngebäude): bis zu 150.000 € je Wohneinheit. Seit dem 21.07.2026 ist die Erneuerbare-Energien-Klasse Standard, und die Tilgungszuschüsse sind gesunken: 10 % für ein Effizienzhaus 40 EE, 5 % für EH 55 EE, für EH 70 und 85 keiner mehr. Mit Boni sind bis zu 40 % möglich. Am Anfang steht meist ein individueller Sanierungsfahrplan, dessen Beratung das BAFA zu 50 % bezuschusst.
Für Wismar gelten die Programme des Bundes und des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Ob die Stadt zusätzlich ein eigenes Programm hat, erfahren Sie beim Klimaschutz- oder Umweltamt. Handwerksbetriebe in der Nähe: Fachbetriebe in Wismar.
Bundesprogramme für Gebäudesanierung
Gelten in allen Bundesländern.
| Programm | Förderung | Wichtigste Bedingungen | Antrag |
|---|---|---|---|
| KfW 261 – BEG Wohngebäude (Effizienzhaus-Sanierung) | Kredit bis 150.000 € Tilgungszuschuss 5–10 %, mit Boni bis 40 % Zins: tagesaktuell bei der KfW | Kredit bis 150.000 € je Wohneinheit für die Sanierung zum Effizienzhaus (EE-Klasse). Tilgungszuschuss: EH 40 EE 10 %, EH 55 EE 5 %, EH 70/85 EE keiner; Boni: NH +5 %, WPB +10 %, Serielle Sanierung +5/15 %. Energieeffizienz-Experte Pflicht. | Zur Förderstelle (öffnet neues Fenster) |
| Energieberatung für Wohngebäude (iSFP) – BAFA | 50 % · bis 650 € Zuschuss Ein-/Zweifamilienhaus max. 650 €, ab 3 Wohneinheiten max. 850 € | 50 % des Beraterhonorars für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen -Experten; der Berater stellt den Antrag. | Zur Förderstelle (öffnet neues Fenster) |
Programme in Mecklenburg-Vorpommern für Gebäudesanierung
Landes- und Kommunalprogramme, am 30.09.2026 bei den Förderstellen geprüft. Meist mit Bundesförderung kombinierbar – die Kumulierungsgrenze von 60 % gilt.
| Programm | Förderung | Wichtigste Bedingungen | Antrag |
|---|---|---|---|
| Modernisierung (Darlehen) | Konditionen bei der Förderstelle | Darlehen für die Modernisierung von Wohnungen im Bestand, u. a. für selbstnutzende Eigentümer; für energetische Modernisierung zum Effizienzhaus 85 gilt seit 18.12.2023 ein Antragsannahmestopp. | Zur Förderstelle (öffnet neues Fenster) |
Die Regeln im Detail
- Kredithöchstbetrag
- 150.000 € je Wohneinheit (vorher 120.000 €).
- Tilgungszuschuss
- EH 40 EE: 10 %, EH 55 EE: 5 %, EH Denkmal EE: 5 %, EH 70/85 EE: 0 %.
- Boni
- Nachhaltigkeitsklasse +5 %, Worst-Performing-Building +10 % (EH 40–70), serielle Sanierung +15 % (EH 40/55) bzw. +5 % (EH 70). WPB- und SerSan-Bonus sind kombinierbar.
- Energieberatung (iSFP)
- BAFA übernimmt 50 % des Honorars, höchstens 650 € für Ein- und Zweifamilienhäuser und 850 € ab drei Wohneinheiten.
- Kumulierung
- Mit anderen öffentlichen Mitteln zusammen höchstens 60 % der förderfähigen Kosten. Eine Kombination mit der Steuerermäßigung nach § 35c EStG für dieselbe Maßnahme ist ausgeschlossen.
Häufige Fragen
Einzelmaßnahmen oder Komplettsanierung?
Bei wenigen Maßnahmen (z. B. nur Dach und Fenster) sind die BAFA-Einzelmaßnahmen mit 15 % Zuschuss meist einfacher. Die KfW 261 lohnt sich, wenn das Haus in einem Zug zum Effizienzhaus 55 oder 40 saniert wird.
Brauche ich einen Energieberater?
Ja. Für KfW 261 und für die BAFA-Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle muss eine Person aus der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes eingebunden sein.
Antrag immer vor Beginn der Maßnahme. Verträge mit Handwerkern nur mit auflösender oder aufschiebender Bedingung abschließen, bis die Förderzusage vorliegt.
Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindlich sind die Merkblätter der Förderstellen.
Fachbetriebe in Mecklenburg-Vorpommern
Heizungs-, Solar- und Dachbetriebe im Umkreis von 50 km um die jeweilige Stadt.
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